{"id":240,"date":"2023-03-13T15:39:49","date_gmt":"2023-03-13T14:39:49","guid":{"rendered":"https:\/\/tiere-opr.de\/?page_id=240"},"modified":"2025-01-15T17:23:14","modified_gmt":"2025-01-15T16:23:14","slug":"satzung","status":"publish","type":"page","link":"https:\/\/tiere-opr.de\/?page_id=240","title":{"rendered":"Satzung"},"content":{"rendered":"<h1><span style=\"font-size: 18pt;\">Satzung des Tierschutzvereines Ostprignitz-Ruppin im Deutschen Tierschutzbund e.V.<\/span><\/h1>\n<p><a href=\"http:\/\/tiere-opr.de\/wp-content\/uploads\/2025\/01\/Satzung-TSV-OPR-1.pdf\" target=\"_blank\" rel=\"noopener\"><img loading=\"lazy\" decoding=\"async\" class=\"alignnone wp-image-319\" src=\"http:\/\/tiere-opr.de\/wp-content\/uploads\/2023\/03\/Adobe_PDF_Document_Icon_64.png\" alt=\"\" width=\"32\" height=\"32\">&nbsp;<span style=\"color: #000080;\">Download als PDF Datei<\/span><\/a><\/p>\n<p><strong>\u00a7 1 Name, Sitz und Gesch\u00e4ftsjahr<\/strong><\/p>\n<p>Der Verein f\u00fchrt den Namen Ostprignitz- Ruppin im Deutschen Tierschutzbund.<br \/>\nEr soll in das Vereinsregister eingetragen werden. Nach der Eintragung f\u00fchrt er den<br \/>\nNamenszusatz \u201ee.V.\u201c<br \/>\nDer Verein hat seinen Sitz in Neuruppin.&nbsp; Seine T\u00e4tigkeit&nbsp; erstreckt sich auf den<br \/>\nLandkreis OPR.<br \/>\nDas Gesch\u00e4ftsjahr ist das Kalenderjahr.<\/p>\n<p><strong>\u00a7 2 Zweck<\/strong><\/p>\n<p>Der Verein verfolgt ausschlie\u00dflich und unmittelbar gemeinn\u00fctzige Zwecke im Sinne<br \/>\ndes Abschnittes \u201esteuerbeg\u00fcnstige Zwecke\u201c der Abgabenordnung.<br \/>\nZweck des Vereins ist die F\u00f6rderung des Tierschutzes.<br \/>\nVertretung und F\u00f6rderung des Tierschutzgedankens, Aufkl\u00e4rung, Belehrung \u00fcber<br \/>\nTierschutzprobleme, F\u00f6rderung des Verst\u00e4ndnisses der \u00d6ffentlichkeit \u00fcber das<br \/>\nWesen und Wohlergehen der Tiere, Verh\u00fctung der Tierqu\u00e4lerei und<br \/>\nTiermisshandlung sowie Veranlassung der strafrechtlichen Verfolgung von<br \/>\nZuwiderhandlungen gegen das Tierschutzgesetz und der auf seiner Grundlage<br \/>\nerlassenen Rechtsverordnungen.<br \/>\nDie Satzungszwecke werden insbesondere durch Herausgabe und Verbreitung von<br \/>\nPublikationen, Aufkl\u00e4rung der Tierhalter und Bev\u00f6lkerung durch Presse, durch<br \/>\nVeranstaltungen und sonstige Ma\u00dfnahmen, sofern m\u00f6glich, durch Errichtung und<br \/>\nErhaltung eines Tierheimes und sonstige Ma\u00dfnahmen verwirklicht.<br \/>\nDie T\u00e4tigkeit des Vereins erstreckt sich nicht allein auf den Schutz der Haustiere,<br \/>\nsondern auf die gesamte in Freiheit lebende Tierwelt in unserer Umwelt.<br \/>\nDer Verein ist selbstlos t\u00e4tig. Er verfolgt nicht in erster Linie eigenwirtschaftliche<br \/>\nZwecke. Mittel des Vereins d\u00fcrfen nur f\u00fcr die satzungsm\u00e4\u00dfigen Zwecke verwendet<br \/>\nwerden. Die Mitglieder des Vereins erhalten keine Zuwendung aus Mitteln des<br \/>\nVereins. Es darf keine Person durch Ausgaben, die dem Zweck des Vereins fremd<br \/>\nsind, oder durch unverh\u00e4ltnism\u00e4\u00dfig hohe Verg\u00fctung beg\u00fcnstigt werden.<br \/>\nAlle Inhaber von Vereins\u00e4mtern sind ehrenamtlich t\u00e4tig. Falls jedoch die anfallenden<br \/>\nArbeiten das zumutbare Ma\u00df ehrenamtlicher T\u00e4tigkeit \u00fcbersteigen, kann ein<br \/>\nhauptamtlicher Gesch\u00e4ftsf\u00fchrer und das unbedingt notwendige Hilfspersonal<br \/>\neingestellt werden. F\u00fcr diese T\u00e4tigkeiten d\u00fcrfen keine unverh\u00e4ltnism\u00e4\u00dfig hohen<br \/>\nVerg\u00fctungen gew\u00e4hrt werden.<\/p>\n<p style=\"text-align: left;\"><strong>\u00a7 3 Mitgliedschaft<\/strong><\/p>\n<p style=\"text-align: left;\">Mitglied des Vereins kann jede nat\u00fcrliche Person werden, die das 18. Lebensjahr<br \/>\nvollendet hat.<br \/>\nMitglied der Jugendgruppe kann jedes Kind werden. Nach einer Schnupperzeit von 3 Monaten muss jedoch mindestens ein Elternteil&nbsp; Mitglied im Verein werden und den Jahresbeitrag entrichten.&nbsp;<\/p>\n<p>Juristische Personen, Vereine oder Gesellschaften k\u00f6nnen als Mitglied<br \/>\naufgenommen werden.<br \/>\n\u00dcber die Aufnahme entscheidet der Vorstand auf Grund eines schriftlichen Antrages<br \/>\ndes Bewerbers mit einfacher Mehrheit. Der Bewerber ist \u00fcber die Entscheidung zu<br \/>\nunterrichten. Im Falle einer Ablehnung brauchen die Ablehnungsgr\u00fcnde nicht<br \/>\nmitgeteilt zu werden.<br \/>\nDie Mitglieder sind verpflichtet, mit ihrer ganzen Kraft dem Zweck des Vereins ( \u00a7 2 )<br \/>\nzu dienen und diesen zu f\u00f6rdern. Sie sind zur Zahlung des Mitgliedsbeitrages<br \/>\nverpflichtet.<\/p>\n<p>Die Mitgliedschaft endet<br \/>\n&#8211; Durch freiwilligen Austritt, der schriftlich erkl\u00e4rt werden muss<br \/>\n&#8211; Durch Ausschluss<br \/>\n&#8211; Durch Tod oder bei Nichtbezahlung des Jahresbeitrages bis 30.04. des Jahres<br \/>\nvon selbst<br \/>\nEin Mitglied kann ausgeschlossen werden, wenn es den Vereinszweck, den Verein<br \/>\noder die Tierschutzbestrebungen allgemein oder deren Ansehen sch\u00e4digt oder<br \/>\nUnfrieden im Verein stiftet.<br \/>\n\u00dcber den Ausschluss entscheidet der Vorstand mit 2\/3 Mehrheit, nach vorheriger<br \/>\neinmaliger schriftlicher Abmahnung und Anh\u00f6rung des betreffenden Mitgliedes. Der<br \/>\nBeschluss ist unanfechtbar.<\/p>\n<p><strong>\u00a7 4 Beitr\u00e4ge<\/strong><\/p>\n<p>Jedes Vereinsmitglied hat den Jahresbeitrag in H\u00f6he von 35,00 Euro, Jugendliche<br \/>\nohne eigenes Einkommen ( mit Nachweis ) zahlen mindestens 6,00 Euro.<br \/>\nEhrenmitglieder sind von der Beitragspflicht befreit. Die H\u00f6he des Jahresbeitrages<br \/>\nvon juristischen Personen, Vereinen oder Gesellschaften setzt der Vorstand im<br \/>\nEinvernehmen mit diesen fest.<br \/>\nDer Jahresbeitrag ist jeweils bis zum 30.04. eines jeden Jahres ohne besondere<br \/>\nAufforderung f\u00e4llig.<br \/>\nMitgliedern, die unverschuldet in Not geraten sind, k\u00f6nnen die Beitr\u00e4ge gestundet<br \/>\noder f\u00fcr die Zeit der Notlage teilweise oder ganz erlassen werden. Zust\u00e4ndige hierf\u00fcr<br \/>\nist der Vorstand.<\/p>\n<p><strong>\u00a7 5 Rechte und Pflichten der Mitglieder<\/strong><\/p>\n<p>Jedes ordentliche Mitglied ist berechtigt, an der Willensbildung im Verein durch<br \/>\nAus\u00fcbung des Antrags-, Diskussions- und Stimmrechts in Mitgliederversammlungen<br \/>\nteilzunehmen.<br \/>\nJedes Mitglied hat eine Stimme. Die \u00dcbertragung des Stimmrechts ist unzul\u00e4ssig.<br \/>\nDie Mitglieder sind ferner berechtigt, an allen sonstigen Veranstaltungen des Vereins<br \/>\nteilzunehmen und die Einrichtung des Vereins zu benutzen.<\/p>\n<p><strong>\u00a7 6 Vereinsorgane<\/strong><\/p>\n<p>Organe des Vereins sind<br \/>\nDer Vorstand<br \/>\nDie Mitgliederversammlung<br \/>\n\u00a7 7 Vorstand<br \/>\nDer Vorstand wird von der Mitgliederversammlung gew\u00e4hlt.<br \/>\nEr besteht aus<br \/>\nDem Vorsitzenden<br \/>\nDen beiden stellvertretenden Vorsitzenden<br \/>\nDem Schriftf\u00fchrer und<br \/>\nDem Schatzmeister.<br \/>\nDie Mitglieder des Vereins werden, und zwar jedes einzelne f\u00fcr sein Amt, von der<br \/>\nMitgliederversammlung f\u00fcr die Dauer von drei Jahren gew\u00e4hlt mit der Ma\u00dfgabe, dass<br \/>\nihr Amt bis zur Durchf\u00fchrung der Neuwahl fortdauert.<br \/>\nScheidet ein Vorstandsmitglied vorzeitig aus, so ist eine au\u00dferordentliche<br \/>\nMitgliederversammlung zur Durchf\u00fchrung der Ersatzwahl einzuberufen. Eine<br \/>\nErsatzwahl kann unterbleiben, wenn die Neuwahl in nicht mehr als sechs Monaten<br \/>\nvorzunehmen und der Vorstand trotz Ausscheidens eines Mitgliedes<br \/>\nbeschlussf\u00e4hig geblieben ist. Das Amt der Vorstandsmitglieder endet mit der<br \/>\nNeuwahl. Das Amt eines nachgew\u00e4hlten Vorstandsmitgliedes endet ebenfalls mit der<br \/>\nNeuwahl.<\/p>\n<p><strong>\u00a7 8 Aufgabenbereich des Vorstandes<\/strong><\/p>\n<p>Dem Vorstand obliegt die Leitung des Vereins. Er ist f\u00fcr alle Aufgaben zust\u00e4ndig, die<br \/>\nnicht durch die Satzung einem anderen Vereinsorgan zugewiesen sind. In seinen<br \/>\nWirkungskreis fallen insbesondere folgende Angelegenheiten:<br \/>\n&#8211; Durchf\u00fchrung der Beschl\u00fcsse der Mitgliederversammlung<br \/>\n&#8211; Erstellung des Jahresvoranschlages sowie Abfassung des Jahresberichtes<br \/>\nund Rechnungsabschlusses<br \/>\n&#8211; Vorbereitung der Mitgliederversammlung<br \/>\n&#8211; Einberufung und Leitung der ordentlichen und der au\u00dferordentlichen<br \/>\nMitgliederversammlung<br \/>\n&#8211; Ordnungsgem\u00e4\u00dfe Verwaltung und Verwendung des Vereinsverm\u00f6gens,<br \/>\nletzteres mit Ausnahme im Falle des Vereinsendes<br \/>\n&#8211; Die Aufnahme und Streichung von Vereinsmitgliedern<br \/>\n&#8211; Die Anstellung und K\u00fcndigung von Angestellten des Vereins<br \/>\nDer Vorstand vertritt den Verein gerichtlich und au\u00dferordentlich im Sinne des \u00a7 26<br \/>\nBGB. Der Vorsitzende ist zusammen mit dem ersten Stellvertreter<br \/>\nvertretungsberechtigt. Im Verhinderungsfall des Vorsitzenden sind beide<br \/>\nStellvertreter gemeinsam vertretungsberechtigt.<\/p>\n<p><strong>\u00a7 9 Beschlussfassung des Vorstandes<\/strong><\/p>\n<p>Der Vorstand ist beschlussf\u00e4hig, wenn alle Mitglieder eingeladen und mindestens<br \/>\ndrei Mitglieder anwesend sind. Die Einladung durch den Vorsitzenden oder durch<br \/>\neinen der stellvertretenden Vorsitzenden kann schriftlich, fernm\u00fcndlich, telegrafisch<br \/>\noder m\u00fcndlich erfolgen. Die Bekanntgabe einer Tagesordnung ist nicht erforderlich.<br \/>\nDer Vorstand entscheidet mit einfacher Mehrheit mit Ausnahme des Falles des<br \/>\nAusschlusses eines Mitgliedes, f\u00fcr den 2\/3- Mehrheit erforderlich ist. Bei<br \/>\nStimmengleichheit gibt die Stimme des Vorsitzenden bzw. die Sitzung leitenden<br \/>\nVorstandsmitgliedes den Ausschlag.<br \/>\nEiner Vorstandssitzung bedarf es nicht, wenn alle Vorstandsmitglieder einem<br \/>\nVorschlag oder Beschluss schriftlich zustimmen.<br \/>\nSchriftliche Ausfertigungen und Bekanntmachungen des Vereins, insbesondere den<br \/>\nVerein verpflichtende Urkunden, sind vom Vorsitzenden, bei dessen Verhinderung<br \/>\ndurch einen seiner Stellvertreter und vom Schriftf\u00fchrer, sofern sie jedoch<br \/>\nGeldangelegenheiten betreffen, vom Vorsitzenden bzw. einem seiner Stellvertreter<br \/>\nund vom Schatzmeister zu unterfertigen.<br \/>\n\u00dcber die Reihenfolge der Vertretung im Fall der Verhinderung des Vorsitzenden<br \/>\ndurch seine Stellvertreter fasst der Vorstand Beschluss.<\/p>\n<p>&nbsp;<\/p>\n<p><strong>\u00a7 10 Mitgliederversammlung<\/strong><\/p>\n<p>Die ordentliche Mitgliederversammlung findet in jedem Jahr mindestens einmal statt<br \/>\nund soll m\u00f6glichst im ersten Halbjahr einberufen werden. Sie ist au\u00dferdem<br \/>\neinzuberufen, wenn 1\/3 der Vereinsmitglieder dieses unter Angabe des Grundes<br \/>\nschriftlich verlangt.<br \/>\nDie Einladung zur Mitgliederversammlung muss schriftlich mit einer Frist von 14<br \/>\nTagen unter Angabe einer Tagesordnung durch den Vorstand erfolgen.<br \/>\nEs ist zul\u00e4ssig, die Einladung anstelle einer schriftlichen Einladung in der Presse zu<br \/>\nver\u00f6ffentlichen.<br \/>\nDer Mitgliederversammlung sind folgende Aufgaben vorbehalten:<br \/>\n&#8211; Entgegennahme und Genehmigung des schriftlichen Jahresberichtes des<br \/>\nVorstandes und des Rechnungsabschlusses, Entlastung des Vorstandes<br \/>\n&#8211; Beschlussfassung \u00fcber den Vorschlag<br \/>\n&#8211; Wahl und Amtsenthebung der Mitglieder des Vorstandes<br \/>\n&#8211; Wahl von zwei Rechnungspr\u00fcfern<br \/>\n&#8211; Festsetzung der H\u00f6he des Beitrages f\u00fcr das n\u00e4chste Gesch\u00e4ftsjahr<br \/>\n&#8211; Verleihung und Anerkennung der Ehrenmitgliedschaft<br \/>\n&#8211; Beschlussfassung \u00fcber Satzungs\u00e4nderung und die freiwillige Aufl\u00f6sung des<br \/>\nVereins<br \/>\n&#8211; Beratung und Beschlussfassung \u00fcber sonstige auf der Tagesordnung<br \/>\nstehende Fragen<br \/>\nDie Mitgliederversammlung ist ohne R\u00fccksicht auf die Zahl der erschienenen<br \/>\nMitglieder beschlussf\u00e4hig. Die Beschlussfassung erfolgt durch einfache<br \/>\nStimmenmehrheit. Stimmengleichheit gilt als Ablehnung. Ung\u00fcltige Stimmen bzw.<br \/>\nStimmenenthaltungen werden nicht mitgez\u00e4hlt.<br \/>\nZur Satzungs\u00e4nderung ist eine Stimmenmehrheit von \u00be der erschienenen, zur<br \/>\nAufl\u00f6sung des Vereins eine solche von 4\/5 der erschienenen, g\u00fcltig abstimmenden<br \/>\nMitglieder erforderlich.<br \/>\nG\u00fcltige Beschl\u00fcsse k\u00f6nnen nur zur Tagesordnung gefasst werden.<br \/>\nBei Wahlen ist gew\u00e4hlt, wer mehr als die H\u00e4lfte der abgegebenen Stimmen erhalten<br \/>\nhat. Stimmen, deren Ung\u00fcltigkeit der Vorsitzende der Versammlung feststellt, gelten<br \/>\nals nicht abgegeben. Hat niemand mehr als die H\u00e4lfte der g\u00fcltigen Stimmen auf sich<br \/>\nvereinigt, so findet eine Stichwahl zwischen denjenigen statt, die die meisten<br \/>\nStimmen erhalten haben. Gew\u00e4hlt ist dann derjenige, der die meisten Stimmen<br \/>\nerhalten hat, bei gleicher Stimmenzahl entscheidet das vom Vorsitzenden der<br \/>\nVersammlung zu ziehende Los.<br \/>\nWahlen sind auf Antrag auch nur eines Versammlungsteilnehmers schriftlich<br \/>\ndurchzuf\u00fchren, Abstimmungen k\u00f6nnen schriftlich durchgef\u00fchrt werden, wenn<br \/>\nmindestens 1\/3 der Erschienenen es verlangt.<br \/>\n\u00dcber die Verhandlungen und Beschl\u00fcsse der Mitgliederversammlung ist ein Protokoll<br \/>\naufzunehmen, das von dem die Versammlung leitenden Vorsitzenden und dem<br \/>\nSchriftf\u00fchrer zu unterzeichnen ist. Die Wahl zum Vorstand ist von einem von der<br \/>\nVersammlung zu bestimmenden Versammlungsleiter durchzuf\u00fchren.<\/p>\n<p><strong>\u00a7 11 Antr\u00e4ge an die Mitgliederversammlung<\/strong><\/p>\n<p>Antr\u00e4ge aus Reihen der Mitgliedersind mindestens sieben Tage vor Zusammentritt<br \/>\nder ordentlichen Mitgliederversammlung schriftlich dem Vorstand mit kurzer<br \/>\nBegr\u00fcndung einzureichen. Sp\u00e4ter eingereichte Antr\u00e4ge werden als<br \/>\nDringlichkeitsantr\u00e4ge behandelt, die nur von der Mitgliederversammlung mit<br \/>\neinfacher Mehrheit anerkannt werden k\u00f6nnen.<br \/>\nDer Vorstand entscheidet nach pflichtgem\u00e4\u00dfem Ermessen, ob fristgem\u00e4\u00dfe Antr\u00e4ge<br \/>\nauf die Tagesordnung gesetzt werden. Sie m\u00fcssen es, wenn sie die Unterst\u00fctzung<br \/>\nvon mindestens 1\/3 der Vereinsmitglieder haben.<\/p>\n<p><strong>\u00a7 12 Beurkundung der Beschl\u00fcsse der Vereinsorgane<\/strong><\/p>\n<p>Die von dem Vereinsorgan ( \u00a7 6 der Satzung ) gefassten Beschl\u00fcsse sind schriftlich<br \/>\nniederzulegen und von dem jeweiligen Tagungsleiter und dem Schriftf\u00fchrer zu<br \/>\nunterschreiben. Die Beschl\u00fcsse sind in der n\u00e4chsten Versammlung des Organs zu<br \/>\nverlesen und m\u00fcssen von dieser genehmigt werden.<\/p>\n<p><strong>\u00a7 13 Haftung des Vereins seinen Mitgliedern gegen\u00fcber<\/strong><\/p>\n<p>F\u00fcr Sch\u00e4den gleich welcher Art, die einem Vereinsmitglied aus der Teilnahme an<br \/>\nVeranstaltungen oder durch die Benutzung der Vereinseinrichtungen entstanden<br \/>\nsind, haftet der Verein nur, wenn einem Organmitglied oder einer sonstigen Person,<br \/>\nf\u00fcr die der Verein nach den Vorschriften des b\u00fcrgerlichen Rechts einzustehen hat,<br \/>\nkein Vorsatz oder grobe Fahrl\u00e4ssigkeit zur Last f\u00e4llt.<\/p>\n<p><strong>\u00a7 14 Kassenpr\u00fcfung<\/strong><\/p>\n<p>Die Kassenpr\u00fcfung und die Verm\u00f6gensverh\u00e4ltnisse des Vereins sind nach Ablauf<br \/>\neines jeden Gesch\u00e4ftsjahres von zwei von der Mitgliederversammlung zu w\u00e4hlenden<br \/>\nRechnungspr\u00fcfern zu pr\u00fcfen.<br \/>\nDie Pr\u00fcfung hat so rechtzeitig stattzufinden, dass in der ordentlichen<br \/>\nMitgliederversammlung ein m\u00fcndlicher Bericht \u00fcber die Verm\u00f6gensverh\u00e4ltnisse des<br \/>\nVereins erstattet werden kann. Die Rechnungspr\u00fcfer m\u00fcssen die F\u00e4higkeit besitzen,<br \/>\neine Buchf\u00fchrung ordnungsgem\u00e4\u00df durchzuf\u00fchren zu k\u00f6nnen. Die Rechnungspr\u00fcfer<br \/>\nk\u00f6nnen jederzeit Einsicht in die Verm\u00f6gensverh\u00e4ltnisse des Vereins nehmen und<br \/>\nd\u00fcrfen nicht dem Vorstand angeh\u00f6ren. Der Bericht der Rechnungspr\u00fcfer ist schriftlich<br \/>\nniederzulegen.<\/p>\n<p><strong>\u00a7 15 Jugendgruppe, Kooptionen<\/strong><\/p>\n<p>Der Vorstand hat das Recht, einen Kreis durch sachverst\u00e4ndige Personen zu<br \/>\nerweitern. Diese Personen haben in den Beratungen kein Stimmrecht.<br \/>\nDer\/die Jugendgruppenleiter werden auf jederzeitigen Widerruf vom Vorstand<br \/>\nernannt. Sie m\u00fcssen durch ihre Pers\u00f6nlichkeit Gew\u00e4hr f\u00fcr ordnungsgem\u00e4\u00dfe, auf die<br \/>\nJugend abgestellte Leitung der Gruppe bieten. Sie \u00fcben ihre T\u00e4tigkeit nach den vom<br \/>\nVorstand erteilten Richtlinien ehrenamtlich aus.<\/p>\n<p><strong>\u00a7 16 Verbandsmitgliedschaften<\/strong><\/p>\n<p>Der Verein ist Mitglied des Deutschen Tierschutzbundes e.V. sowie des<br \/>\nLandesverbandes des Deutschen Tierschutzbundes e.V.<\/p>\n<p><strong>\u00a7 17 Aufl\u00f6sung des Vereins<\/strong><\/p>\n<p>Die Aufl\u00f6sung des Vereins kann nur in einer ordentlichen Mitgliederversammlung mit<br \/>\nder in \u00a7 10 festgelegten Stimmenmehrheit beschlossen werden.<br \/>\nBei Aufl\u00f6sung des Vereins oder bei Wegfall steuerbeg\u00fcnstigter Zwecke f\u00e4llt das<br \/>\nVerm\u00f6gen des Verein an den Landestierschutzverband Brandenburg e.V. im<br \/>\nDeutschen Tierschutzbund e.V., Berliner Stra\u00dfe 38, 13189 Berlin, der es unmittelbar<br \/>\nund ausschlie\u00dflich f\u00fcr gemeinn\u00fctzige Zwecke zu verwenden hat.<br \/>\nFalls die Mitgliederversammlung nichts anderes beschlie\u00dft, sind der Vorsitzende und<br \/>\ndie beiden Stellvertreter zu Liquidatoren ernannt.<br \/>\nZur Beschlussfassung der Liquidatoren ist Einstimmigkeit erforderlich. Die Rechte<br \/>\nund Pflichten der Liquidatoren bestimmen sich nach den Vorschriften des<br \/>\nB\u00fcrgerlichen Gesetzbuches ( \u00a7\u00a7 47 ff BGB ).<br \/>\nDas nach Beendigung der Liquidation noch vorhandene Vereinsverm\u00f6gen ist dem<br \/>\nDeutschen Tierschutzbund e.V. zu \u00fcbergeben mit der Zweckbestimmung, dass<br \/>\ndieses Verm\u00f6gen unmittelbar und ausschlie\u00dflich f\u00fcr seine als gemeinn\u00fctzig<br \/>\nanerkannten Zwecke verwendet werden muss.<\/p>\n<p><strong>\u00a7 18 Satzungs\u00e4nderung<\/strong><\/p>\n<p>Eine Satzungs\u00e4nderung kann nur in einer ordentlichen Mitgliederversammlung mit<br \/>\nder in \u00a7 10 festgelegten Stimmenmehrheit beschlossen werden.<br \/>\nEine Beschlussfassung \u00fcber eine Satzungs\u00e4nderung kann nur erfolgen, wenn die<br \/>\n\u00c4nderungen einschlie\u00dflich einer kurzen Begr\u00fcndung unter Beachtung der f\u00fcr die<br \/>\nEinladung zur Mitgliederversammlung geltenden Frist und Form allen Mitgliedern<br \/>\nmitgeteilt worden sind.<\/p>\n<p><strong>\u00a7 19 Redaktionelle \u00c4nderungen<\/strong><\/p>\n<p>Der Vorstand wird erm\u00e4chtigt, an dieser Satzung eventuelle notwendig werdende<br \/>\nredaktionelle \u00c4nderungen durchzuf\u00fchren.<\/p>\n<p><strong>\u00a7 20 Inkrafttreten<\/strong><\/p>\n<p>Diese Satzung tritt im Zeitpunkt der Beschlussfassung durch die<br \/>\nMitgliederversammlung in Kraft.<br \/>\nDiese Satzung wurde in der Mitgliederversammlung vom 06.02.1999 mit der hierf\u00fcr<br \/>\nnotwendigen Mehrheit beschlossen.<\/p>\n<p>Die Satzung wurde in der Mitgliederversammlung vom 18.01.2014 in \u00a7 2 um den<br \/>\nSatz erg\u00e4nzt: Zweck des Vereins ist die F\u00f6rderung des Tierschutzes.<\/p>\n","protected":false},"excerpt":{"rendered":"<p>Satzung des Tierschutzvereines Ostprignitz-Ruppin im Deutschen Tierschutzbund e.V. &nbsp;Download als PDF Datei \u00a7 1 Name, Sitz und Gesch\u00e4ftsjahr Der Verein f\u00fchrt den Namen Ostprignitz- Ruppin im Deutschen Tierschutzbund. 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