{"id":804,"date":"2023-04-06T10:06:06","date_gmt":"2023-04-06T08:06:06","guid":{"rendered":"https:\/\/tiere-opr.de\/?page_id=804"},"modified":"2023-04-11T08:50:20","modified_gmt":"2023-04-11T06:50:20","slug":"vererben-an-den-tierschutz","status":"publish","type":"page","link":"https:\/\/tiere-opr.de\/?page_id=804","title":{"rendered":"Vererben an den Tierschutz"},"content":{"rendered":"<p>&nbsp;<\/p>\n<p>&nbsp;<\/p>\n<table style=\"border-collapse: collapse; width: 100%; height: 222px;\">\n<tbody>\n<tr style=\"height: 222px;\">\n<td style=\"width: 14.1171%; height: 222px;\"><img loading=\"lazy\" decoding=\"async\" class=\"alignnone  wp-image-805\" src=\"http:\/\/tiere-opr.de\/wp-content\/uploads\/2023\/04\/th.jpg\" alt=\"\" width=\"143\" height=\"193\"><\/td>\n<td style=\"width: 85.8829%; height: 222px;\"><img loading=\"lazy\" decoding=\"async\" class=\"alignnone size-medium wp-image-876\" src=\"http:\/\/tiere-opr.de\/wp-content\/uploads\/2023\/04\/testament-229778__340-300x215.jpg\" alt=\"\" width=\"300\" height=\"215\" srcset=\"https:\/\/tiere-opr.de\/wp-content\/uploads\/2023\/04\/testament-229778__340-300x215.jpg 300w, https:\/\/tiere-opr.de\/wp-content\/uploads\/2023\/04\/testament-229778__340.jpg 475w\" sizes=\"auto, (max-width: 300px) 100vw, 300px\" \/><\/td>\n<\/tr>\n<\/tbody>\n<\/table>\n<p>&nbsp;<\/p>\n<p><strong>Vererben an den Tierschutz&nbsp;<\/strong><\/p>\n<p><strong>Viele Tierhalter machen sich dar\u00fcber Gedanken, was aus ihrem Haustier wird, wenn sie sich selbst nicht mehr darum k\u00fcmmern k\u00f6nnen. <\/strong>Sie fragen sich zu Recht, was mit dem Haustier nach dem eigenen Tod wird oder ob sie sogar an das Tier etwas vererben k\u00f6nnen. Andere denken dar\u00fcber nach, ihr Verm\u00f6gen gemeinn\u00fctzigen Organisationen zu vermachen, die sich mit dem Tierschutz besch\u00e4ftigen.<\/p>\n<p>&nbsp;<strong>Tiere k\u00f6nnen keine Erben sein<\/strong><\/p>\n<p>Tats\u00e4chlich k\u00f6nnen in den USA und Gro\u00dfbritannien Tiere zu Erben werden. In der Schweiz jedoch gelten die gleichen Regeln wie in Deutschland. Ein Tier ist nicht in der Lage, rechtsf\u00e4hig zu sein <strong><a href=\"https:\/\/www.erbrecht.de\/Ratsuchende\/Erbrechtliche_Vorsorge\/Einsetzung_Enterbung\/Wer_Erbe\" target=\"_blank\" rel=\"noopener\">und kann somit nicht mit einer Hinterlassenschaft bedacht werden<\/a>.<\/strong><\/p>\n<p><strong>Juristische Personen als Erbberechtigte<\/strong><\/p>\n<p><strong>Aber es gibt ohne Zweifel auch in Deutschland die M\u00f6glichkeit, nach dem eigenen Ableben f\u00fcr das Wohlergehen des geliebten Tieres zu sorgen.<\/strong> Tiere sind gesetzlich gesehen \u201cRechtsobjekte\u201d, die vererbt werden, aber nicht erben k\u00f6nnen. Nach \u00a7 1922 des B\u00fcrgerlichen Gesetzbuches (BGB) sind nur Personen (auch so genannte juristische Personen in Form von Gesellschaften oder Vereinen) erbberechtigt. Tiere sind nach \u00a7 90 a BGB zwar keine Sachen, auf sie sind jedoch die f\u00fcr Sachen geltenden Vorschriften entsprechend anzuwenden.<\/p>\n<p>Als Erbe k\u00f6nnen somit gemeinn\u00fctzige Vereine, wie zum Beispiel unser Verein, der Tierschutzverein Ostprignitz- Ruppin eingesetzt werden. Das Testament kann mit der Auflage versehen werden, dass die bestm\u00f6gliche Versorgung und Betreuung des Haustieres sichergestellt wird.<\/p>\n<p><strong>Bestimmungen in einem Testament<\/strong><\/p>\n<p>Im Testament k\u00f6nnen dazu konkrete Beschreibungen genannt werden, wie der Verein sich um das Tier k\u00fcmmern soll. Der Erblasser kann zum Beispiel bestimmen, dass der Hund regelm\u00e4\u00dfig Leckerlis erh\u00e4lt oder dreimal am Tag ausgef\u00fchrt wird. Ebenso kann er bestimmen, dass die Katze regelm\u00e4\u00dfig gepflegt wird und alle Impfungen erfolgen.<\/p>\n<p>Erben sind grunds\u00e4tzlich verpflichtet, solchen Auflagen Folge zu leisten.<\/p>\n<p><strong>Gemeinn\u00fctzige Organisationen wie Tierschutzvereine als Nachlassempf\u00e4nger<\/strong><\/p>\n<p><strong>Wenn Sie beispielsweise Ihrem \u00f6rtlichen Tierschutzverein etwas vererben wollen, k\u00f6nnen Sie dies in Ihrem Testament ebenfalls festhalten.<\/strong> Sie k\u00f6nnen auch festlegen, dass der Tierschutzverein zum Beispiel eine bestimmten Geldsumme oder einen bestimmten Gegenstandes, wie einer Immobilie oder Lebensversicherung, aus Ihrem Nachlass erhalten soll. Wichtig ist jedoch, genau zu benennen, was Sie an welche Organisation vererben wollen. Ihre Erben sind in diesen F\u00e4llen verpflichtet, den Betrag bei F\u00e4lligkeit an die entsprechende Organisation zu zahlen.<\/p>\n<p>Tierschutzorganisationen haben durch sogenannte Testamentsspenden die M\u00f6glichkeit, Projekte langfristig zu planen. Sie stellen dadurch die Hilfe f\u00fcr Tiere auch in Zukunft sicher. Gemeinn\u00fctzige Organisationen sind zudem verpflichtet, die ihnen anvertrauten Mittel sorgf\u00e4ltig nach dem Willen der Erblasser einzusetzen.<\/p>\n<p>&nbsp;<\/p>\n<p><strong>Spenden zu Lebzeiten<\/strong><\/p>\n<p><strong>Menschen, die keine gesetzlichen Erben, also keine lebenden Verwandten mehr haben und es f\u00fcr wichtig erachten, eine oder mehrere Tierschutzorganisationen zu unterst\u00fctzen, k\u00f6nnen diese schon zu Lebzeiten durch Spenden ber\u00fccksichtigen.<\/strong> Auch diese Zuwendungen an gemeinn\u00fctzige Organisationen sind steuerfrei, wodurch eine Spende ohne Steuerabzug direkt dem gemeinn\u00fctzigen Zweck zuflie\u00dft.<\/p>\n<p>&nbsp;<\/p>\n<p><strong>Schenkung und Nachlassverwaltung zu Lebzeiten<\/strong><\/p>\n<p><strong>Es gibt auch die M\u00f6glichkeit, einen Teil des Verm\u00f6gens zu Lebzeiten an einen Tierschutzverein oder ein Tierheim weiterzugeben.<\/strong> Manche Tierschutzvereine bieten an, im Rahmen einer vertraglichen Regelung den Haushalt aufzul\u00f6sen und alle Formalit\u00e4ten einschlie\u00dflich der Bestattung zu regeln. Wichtig ist jedoch eine vorherige Festlegung aller Formalit\u00e4ten.<\/p>\n<p>&nbsp;<\/p>\n","protected":false},"excerpt":{"rendered":"<p>&nbsp; &nbsp; &nbsp; Vererben an den Tierschutz&nbsp; Viele Tierhalter machen sich dar\u00fcber Gedanken, was aus ihrem Haustier wird, wenn sie sich selbst nicht mehr darum k\u00fcmmern k\u00f6nnen. Sie fragen sich zu Recht, was mit dem Haustier nach dem eigenen Tod wird oder ob sie sogar an das Tier etwas vererben k\u00f6nnen. 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